Wer in Tschechien die Prüfung durchführen darf
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf in Tschechien nur ein Prüftechniker mit einer Bescheinigung über die fachliche Eignung durchführen. Die Bescheinigung stellt die Technische Inspektion der Tschechischen Republik (TIČR) nach bestandener Prüfung aus. Sie gilt 5 Jahre.
Die Prüfung muss außerdem von einer Firma oder einem Unternehmer mit Berechtigung nach dem Gesetz Nr. 250/2021 Slg. sichergestellt werden. Eine ausländische Bescheinigung allein genügt nicht. Eine Qualifikation aus einem anderen EU-Staat, aus dem EWR oder aus der Schweiz muss zunächst vom Ministerium für Arbeit und Soziales anerkannt oder überprüft werden.
Für die Wahl desjenigen, der die Prüfung durchführt, ist der Betreiber der Anlage verantwortlich. Das gilt auch für eine ausländische Firma, die die Anlage in Tschechien betreibt.
Für wen die Leistung gedacht ist
- Produktionsbetriebe und Werkstätten
- Lager, Logistikzentren und Hallen
- Investoren in Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
- Geschäfte und Handelsketten
- Mieter von Hallen, Büros und Geschäftsräumen
- Immobilienverwalter, die ausländische Eigentümer vertreten
Wie oft geprüft wird
Die längsten zulässigen Fristen für wiederkehrende Prüfungen legt Anlage Nr. 4 der Regierungsverordnung Nr. 190/2022 Slg. fest. Eine kürzere Frist ist immer möglich. Schreibt der Hersteller eine kürzere Frist vor, gilt diese.
- Produktionsobjekte: 3 Jahre
- Objekte für mehr als 200 Personen: 2 Jahre
- Nassräume und Räume mit korrosiven Stoffen: 1 Jahr
Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten
- Projekt- oder Zeichnungsunterlagen und Schaltpläne der Verteiler
- Protokoll über die Bestimmung der äußeren Einflüsse
- Frühere Prüfberichte
- Aufzeichnungen über Kontrollen, Wartung und behobene Mängel
- Kontakt zu der Person, die uns durch das Objekt führt
Was Sie von uns erhalten
- Einen Prüfbericht mit dem Ergebnis, ob die Anlage zum sicheren Betrieb geeignet ist
- Messwerte und eine Mängelübersicht mit Verweis auf die Vorschrift
- Eine Empfehlung für den Termin der nächsten Prüfung
- Den Bericht in Papierform oder elektronisch mit anerkannter elektronischer Signatur
In welcher Sprache der Bericht ausgestellt wird
Den Prüfbericht erstellen wir standardmäßig auf Tschechisch. Die tschechischen Kontrollbehörden rechnen mit der tschechischen Fassung.
In welcher Sprache Sie den Bericht benötigen, klären wir bei der Bestellung.
So bestellen Sie die Prüfung
- Füllen Sie das Formular aus, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
- Beschreiben Sie das Objekt, die Art der Anlage und den Standort
- Wir vereinbaren Umfang, Termin und die erforderlichen Unterlagen
- Wir führen die Prüfung durch und übergeben den Prüfbericht
Wo wir tätig sind
Wir sind von den Niederlassungen Prag, Náchod, Rychnov nad Kněžnou und Hradec Králové aus tätig. Der Firmensitz ist in Pardubice. Weitere Orte in Tschechien auf Anfrage.
Richtpreise finden Sie in der Preisliste.
Häufige Fragen
Darf unser Techniker aus dem Ausland die Prüfung durchführen?
Nur wenn das Ministerium für Arbeit und Soziales seine Qualifikation anerkennt oder überprüft und die Prüfung von einer Firma mit Berechtigung nach tschechischem Gesetz sichergestellt wird. Eine ausländische Bescheinigung allein genügt nicht.
Wie überprüfe ich, ob der Prüftechniker eine gültige Bescheinigung hat?
Bitten Sie um die Nummer der Bescheinigung. Sie steht auch in jedem Prüfbericht. Das Verzeichnis der Prüftechniker und der Firmen mit Berechtigung führt die Technische Inspektion der Tschechischen Republik.
Was droht, wenn die Prüfung fehlt?
Die wiederkehrende Prüfung innerhalb der festgelegten Frist ist Pflicht des Betreibers einer überwachungsbedürftigen elektrischen Anlage. Fehlt sie, drohen bei einer Kontrolle Sanktionen (die Aufsicht führt die Arbeitsinspektion) und Probleme im Versicherungsfall.
Wir sind nur Mieter. Müssen wir uns um die Prüfung kümmern?
Wenn Sie die Anlage betreiben, ja. Der Betreiber ist auch dann für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich, wenn er nicht Eigentümer ist. Wer die Prüfung veranlasst und bezahlt, sollte im Mietvertrag geregelt werden.
Gehören auch Werkzeuge und Geräte zur Prüfung?
Nein. Handwerkzeuge, Geräte und Verlängerungsleitungen sind keine überwachungsbedürftigen elektrischen Anlagen. Ihre Prüfungen und Kontrollen führen wir gesondert nach ČSN 33 1600 ed. 2 durch.