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Schulung nach Regierungsverordnung 194/2022 Slg.

Schulung und Prüfung der fachlichen Eignung für Arbeiten an elektrischen Anlagen nach dem Gesetz 250/2021 Slg.

Gesetzgebung

Personen, die an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe arbeiten, müssen nach dem Gesetz Nr. 250/2021 Slg. und der Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Slg. regelmäßig geschult werden; Elektrofachkräfte (osoby znalé) legen eine Prüfung der fachlichen Eignung für Tätigkeiten in der Elektrotechnik ab.

Für wen ist die Schulung gedacht?

  • Elektrofachkräfte (osoby znalé) – Prüfung alle 3 Jahre (Gültigkeit des Nachweises)
  • Elektrotechnisch unterwiesene Personen (osoby poučené) – Inhalt und Intervall legt der Betreiber fest (ohne interne Vorschrift mindestens 1× jährlich)

Wie läuft die Schulung ab?

Die Schulung findet direkt beim Kunden statt, idealerweise in Gruppen von bis zu 8 Personen, mit an den konkreten Bedarf angepasstem Inhalt.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Prüfung nach Regierungsverordnung 194/2022?

Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung als Elektrofachkraft gilt 3 Jahre (Gesetz Nr. 250/2021 Slg.). Inhalt und Intervall der Schulung unterwiesener Personen legt der Betreiber in einer internen Vorschrift fest; hat er keine, wird mindestens einmal jährlich geschult (§ 3 der Regierungsverordnung Nr. 194/2022 Slg.). Die Verordnung ersetzte die frühere Verordnung Nr. 50/1978 Slg.

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